Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

Laufenburger Kindersommer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teilnahmebedingungen:

0. Nur Kinder im Grundschulalter.

1. Die Anmeldung ist verbindlich.

2. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 100 €  

3. Veranstaltungsort ist zunächst das Vereinsheim FC Rotzel (Rotzel, Zum Tannensteg 24), aber hauptsächlich auch das dahinter angrenzende Waldgebiet.

4. Die Uhrzeiten von 9.00 Uhr bis 16 Uhr sind verbindlich. Damit das Waldtage-Betreuerteam zuverlässig ihre Planungen und Angebote umsetzen kann, wird mein Kind pünktlich erscheinen (ab 8.45 Uhr) und entsprechend wieder abgeholt (bis 16.15 Uhr). 

5. Wir haben davon Kenntnis genommen, dass unser Kind bei groben Verstößen gegen die Anordnung der Betreuer auf eigene Kosten unverzüglich nach Hause geschickt werden kann bzw. von den Eltern abgeholt werden muss. In diesem Fall werden keine Teilnehmergebühren erstattet.

6. Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Betreuerteam nicht haftet für abhanden

gekommene oder defekte Gegenstände und auch nicht für die Folgen von selbständigen Unternehmungen der Kinder, die nicht von den Betreuern angesetzt sind.

7. Wir versichern, dass unser Kind keine ansteckenden Krankheiten hat. Wir unterrichten umgehend das Betreuerteam über eine nach Abgabe der Anmeldung auftretende (physische oder psychische) Veränderung des Gesundheitszustandes meines Kindes, welche Auswirkungen auf die Teilnahme haben kann.

8. Für den Vormittag geben wir ein Vesper mit, ansonsten wird ein Mittagessen und ein Nachmitttagsvesper bereitgestellt. Ich beachte den Essensplan und gebe bei Bedarf meinem Kind eine Alternative mit.

9. Ausrüstung: Zum Schutz vor Zecken und Schürfwunden, trägt mein Kind lange Kleidung und geschlossene Schuhe. Für das Spielen am Bach hat mein Kind ein Handtuch und einen Fußschutz (z.B. Gummistiefel oder Wasserschuhe) dabei.

Außerdem benötigt es einen Rucksack, Trinkflasche mit Wasser oder Tee, Vesper in einer wiederverwendbaren Box (bitte nichts Verpacktes in die Box legen), Ersatzkleidung, persönliche Notfallmedikamente und Sonnenschutz.

10. Äußere Umstände: Bei Unwetter oder besonderen Umständen wird der Wald verlassen und überdachte Räumlichkeiten aufgesucht.

 

Covid-19: Ein Hygienekonzept wird entsprechend der dann gültigen Verordnung umgesetzt.

 

Haftungsausschluss

Wir haben/ Ich habe davon Kenntnis genommen, dass mit Rücksicht auf die Ehrenamtlichkeit der gesamten Leitung die Haftung bei Schäden auf die Versicherung beschränkt ist, also Folgendes als vereinbart gilt: - Die persönliche Haftung der Leiter/ Betreuer der Waldtage, für Schäden, welche ein Teilnehmer im Rahmen der Freizeit erleidet, ist über die Leistung der abgeschlossenen Versicherung hinaus ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist; also auch im Falle der Fahrlässigkeit. § 309 Abs. 1 Ziff. 7 BGB gilt nicht, da diese Abrede individual erfolgte. Verursacht ein Teilnehmer einen Schaden, für welchen ein Leiter/ Betreuer in Anspruch genommen wird (z.B. aus § 832 BGB), ist dieser Teilnehmer verpflichtet, den in Anspruch Genommenen von der Haftung freizustellen, soweit keine Versicherung den Schaden übernimmt.